Kurzzeit- und

Verhinderungspflege

Aktuelle Pflegesätze gültig ab dem 01. Januar 2025. Verhandelt mit dem Bezirk Oberbayern als Kostenträger der Sozialhilfe und der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen.


DIE TAGESPFLEGESÄTZE SETZEN SICH AUS VIER KOMPONENTEN ZUSAMMEN


Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionsaufwendungen werden bei der

Kurzzeitpflege vom Bewohner getragen.

Der Tagessatz beträgt: 55,29 €/Tag. Der Betrag ist vom Bewohner selbst zu tragen.

Die Geschäftsleitung

Ihre Sonja Böhm