Der Pflegesatz (Entgelt für Leistungen der Pflege, der medizinischen Behandlungspflege, PSG-II-Zuschlag gem. Landespflegesatzkommission und der sozialen Betreuung) richtet sich nach dem Versorgungsaufwand, den die betroffenen Personen nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit benötigt. Die Pflegesätze sind in fünf Pflegegrade eingeteilt.
Die aktuellen Pflegesätze gelten ab 01. Mai 2024.
BEISPIELE / ÜBERSICHT ZUR BERCHNUNG DES PRIVATANTEILS